Grundpflege im vertrauten Umfeld –
Niemand ist vor Pflege gefeit. Schon ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Grundpflege angewiesen ist. Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt werden wird – sei es vorübergehend oder auf Dauer.
WAS GEHÖRT ZUR GRUNDPFLEGE?
Folgende pflegerischen Maßnahmen werden durch die Grundpflege umfasst:
Hilfe bei der Körperpflege (duschen oder baden)
Teilwäsche
An- und Auskleiden
Hilfe bei Toilettengängen
Lagerung
Mobilisation
Nahrung zubereiten, Verabreichung von Nahrung
Verabreichen von Sondennahrung
Hilfstellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Einkauf und Besorgungen
Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
Beheizen
pflegerische Betreuung
Organisation des Alltags
WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG FÜR DIE GRUNDPFLEGE?
Die Abrechnung erfolgt nach Vergütungsvereinbarung über alle Pflegekassen. Ebenfalls über die privaten Versicherungen, sowie Unfallversicherungen
Über das Sozialamt ist die Abrechnung ebenfalls möglich.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage - kontaktieren Sie uns!
anko Pflege-Team
Kernerstr. 22
74189 Weinsberg
Telefon: +49 (0) 7134 / 91 05 602
Angela Koch Inhaberin und PDL, Tel. 07134/91056 02
Nina Keller stellv. PDL, Tel. 07134/91056 03
Telefax: +49 (0) 7134 / 91 05 605
E-Mail: info@anko-pflegeteam.de
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