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Pflegeberatung
Pflegevermittlung | Pflegeberatung

Pflegestufe | Pflegegrad

Wir beraten Sie in Vermittlung und Pflegegrad

 

Es ist oftmals nicht einfach für Angehörige zu erkennen, wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für viele Angehörige ist es selbstverständlich eigenen Eltern/Verwandten zu helfen. Wir beraten Sie zum Pflegerad bzw. ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte und helfen bei Anträgen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beim MDK-Termin. Anträge sind bei jeweiliger Krankenkasse einzuholen.

 

Pflegegrad Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag
  Pflege durch Angehörige ambulant nur über Pflegedienst
Pflegegrad 1     125 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro

125 Euro

Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1693 Euro 125 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 2095 Euro 125 Euro

 

 

Kombileistung

Eine Möglichkeit beides zu kombinieren. Dabei wird die Differenz nach der Abrechnung von der Sachleistung durch den Pflegedienst prozentual das Pflegegeld ausbezahlt.

 

Beispiel:

rechnet der Pflegedienst für seine erbrachten Leistungen 30% von der Sachleistung ab, so werden restliche 70% des Pflegegeldes an Pflegebedürftigen ausbezahlt.

 

 

Entlastungsleistungen

Darüber werden ab Pflegegrad 2 hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung erbracht. Bei Pflegegrad 1 ist auch Grundpflege möglich. Wurden seit der Einstufung das Budget nicht genutzt, so sammelt sich der Betrag an. Dieser erlischt erst im darauffolgenden Jahr zum 01.07.


Beispiel:

Im Jahr 2019 von August bis Dezember wurden keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen. Diese werden automatisch ins Jahr 2020 übertragen, somit 5 x 125,00 = 625,00€. Bis 30.06.2020 darf dieses Budget zu den monatlichen 125€ in Anspruch genommen werden.

 

Pflegegrad | Pflegestufe

Die Höhe des Pflegegrades wird durch die verfügbare Fähigkeiten und die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (Module) ermittelt. 

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand der Module durch einen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

 

 

Pflegegrad 1


Mobilität: körperliche/motorische Fähigkeiten
Bsp. alleine Aufstehen, sich umsetzten, halten einer stabilen Sitzposition, innerhalb der Wohnung fortbewegen, Positionswechsel im Bett, Treppen steigen

 
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Pflegegrad 2


Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 
Bsp. Orientierung, Steuern und Teilnahme im Alltag, Gespräche führen/verstehen/sich beteiligen, erkennen von Gefahren, Mitteilung von Hunger und Durst, Erkennen von Personen aus dem Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse, Aufforderungen verstehen
 
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Pflegegrad 3


Verhaltensweise und psychische Problemlagen: als Folge von Gesundheitsproblemen.
Bsp. nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Abwehrverhalten gegen pflegerische Maßnahmen (Duschen, Medikamenteneinnahme), Ängste, Wahnvorstellungen, Antriebslosigkeit bei Depressionen, sozial inadäquate Verhaltensweise

 
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Pflegegrad 4


Selbstversorgung:
Bsp. sich waschen, an-und ausziehen, Duschen/Baden, Essen und Trinken, Benutzen einer Toilette, Umgang mit Stoma/Inkontinenz

 
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Pflegegrad 5


Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:
ärztlich verordnete Maßnahmen
Bsp. Medikation, Injektion, Kompressionsstrümpfe, Blutzucker messen und bewerten, Arztbesuche wahrnehmen
 
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Pflegegrad 6

 
Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte:
Bsp. Tagesablauf selbst gestalten, sich zu beschäftigen, soziale Kontakte pflegen
 
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Angela Koch Inhaberin und PDL, Tel. 07134/91056 02

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