Pflegestufe | Pflegegrad
Es ist oftmals nicht einfach für Angehörige zu erkennen, wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für viele Angehörige ist es selbstverständlich eigenen Eltern/Verwandten zu helfen. Wir beraten Sie zum Pflegerad bzw. ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte und helfen bei Anträgen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beim MDK-Termin. Anträge sind bei jeweiliger Krankenkasse einzuholen.
Pflegegrad | Geldleistung | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
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Pflege durch Angehörige | ambulant | nur über Pflegedienst | |
Pflegegrad 1 | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
125 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1693 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 2095 Euro | 125 Euro |
Kombileistung
Eine Möglichkeit beides zu kombinieren. Dabei wird die Differenz nach der Abrechnung von der Sachleistung durch den Pflegedienst prozentual das Pflegegeld ausbezahlt.
Beispiel:
rechnet der Pflegedienst für seine erbrachten Leistungen 30% von der Sachleistung ab, so werden restliche 70% des Pflegegeldes an Pflegebedürftigen ausbezahlt.
Entlastungsleistungen
Darüber werden ab Pflegegrad 2 hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung erbracht. Bei Pflegegrad 1 ist auch Grundpflege möglich. Wurden seit der Einstufung das Budget nicht genutzt, so sammelt sich der Betrag an. Dieser erlischt erst im darauffolgenden Jahr zum 01.07.
Beispiel:
Im Jahr 2019 von August bis Dezember wurden keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen. Diese werden automatisch ins Jahr 2020 übertragen, somit 5 x 125,00 = 625,00€. Bis 30.06.2020 darf dieses Budget zu den monatlichen 125€ in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad | Pflegestufe
Die Höhe des Pflegegrades wird durch die verfügbare Fähigkeiten und die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (Module) ermittelt.
Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand der Module durch einen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Pflegegrad 1Mobilität: körperliche/motorische Fähigkeiten Bsp. alleine Aufstehen, sich umsetzten, halten einer stabilen Sitzposition, innerhalb der Wohnung fortbewegen, Positionswechsel im Bett, Treppen steigen
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Pflegegrad 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Bsp. Orientierung, Steuern und Teilnahme im Alltag, Gespräche führen/verstehen/sich beteiligen, erkennen von Gefahren, Mitteilung von Hunger und Durst, Erkennen von Personen aus dem Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse, Aufforderungen verstehen
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Pflegegrad 3Verhaltensweise und psychische Problemlagen: als Folge von Gesundheitsproblemen. Bsp. nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Abwehrverhalten gegen pflegerische Maßnahmen (Duschen, Medikamenteneinnahme), Ängste, Wahnvorstellungen, Antriebslosigkeit bei Depressionen, sozial inadäquate Verhaltensweise
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Pflegegrad 4Selbstversorgung: Bsp. sich waschen, an-und ausziehen, Duschen/Baden, Essen und Trinken, Benutzen einer Toilette, Umgang mit Stoma/Inkontinenz
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Pflegegrad 5Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: ärztlich verordnete Maßnahmen
Bsp. Medikation, Injektion, Kompressionsstrümpfe, Blutzucker messen und bewerten, Arztbesuche wahrnehmen
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Pflegegrad 6Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte:
Bsp. Tagesablauf selbst gestalten, sich zu beschäftigen, soziale Kontakte pflegen
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